Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:
- 1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
- 2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.